Veranstaltungsbedingungen
Veranstaltungsbedingungen
1. Begriffsbestimmungen
1.1 Citywire bezeichnet Citywire Financial Publishers Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse 3 Spring Mews, London, Vereinigtes Königreich, SE11 5AN und der Unternehmensnummer 03828440.
1.2 Delegierter bezeichnet einen Investor oder ein Beratungsunternehmen (oder einen Vertreter eines Investors oder eines Beratungsunternehmens), der/das an der Veranstaltung teilnimmt. Der Begriff „Delegierter“ schließt einen Stellvertreter gemäß Abschnitt 4.1 ein.
1.3 Veranstaltung bezeichnet die von Citywire organisierte Veranstaltung, an der der Delegierte teilnimmt.
1.4 Persönlicher Zeitplan bezeichnet: (i) für eine halbtägige Veranstaltung: der dem Delegierten mitgeteilte Zeitplan, in dem die erforderliche Teilnahme an den von den Sponsoren veranstalteten Forumssitzungen und das Mittagessen während der Veranstaltung festgelegt sind; und/oder (ii) für eine zweitägige oder dreitägige Veranstaltung: der dem Delegierten ausgehändigte Zeitplan, in dem die erforderliche Teilnahme an den Konferenzsitzungen, den von den Sponsoren veranstalteten Workshops, den Mittag- und Abendessen und den Aktivitäten während der Veranstaltung festgelegt sind.
1.5 Sponsor bezeichnet die Partei, die mit Citywire das Sponsoring der Veranstaltung vereinbart hat.
1.6 Veranstaltungsort bezeichnet den Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet, unabhängig davon, ob es sich um einen physischen oder virtuellen Ort handelt.
2. Eintritt und Teilnahme an der Veranstaltung
2.1 Nach Erhalt der Anmeldebestätigung per E-Mail wird der Delegierte vom Citywire-Team im Hinblick auf den persönlichen Zeitplan des Delegierten und alle etwaigen Anforderungen bezüglich der Verpflegung und/oder Unterbringung/Reise kontaktiert.
2.2 Sofern nicht vor der Organisation der Reise mit uns vereinbart, liegt die Verantwortung für die An- und Abreise zur Veranstaltung beim Delegierten, und Citywire erstattet keine dem Delegierten entstandenen Reisekosten.
2.3 Der Delegierte verpflichtet sich dazu, sich um die Einreiseberechtigung für das Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, zu kümmern, und rechtzeitig alle erforderlichen Visa zu beantragen. Der Delegierte hat die einschlägigen Reisehinweise sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften oder -empfehlungen zu befolgen, die von der betreffenden Regierungsbehörde (national oder lokal) für die Reise zum Veranstaltungsort erlassen oder herausgegeben wurden.
2.4 Der Delegierte verpflichtet sich durch Setzen eines Häkchens in das untenstehende Kontrollkästchen zur Einhaltung seines persönlichen Zeitplans.
2.5 Der Delegierte darf die für die Veranstaltung oder die Erbringung von Dienstleistungen genutzten Räume nicht vor dem von Citywire festgelegten Zeitpunkt betreten.
2.6 Der Delegierte hat die Veranstaltungsräume oder den Veranstaltungsbereich bis zu dem von Citywire festgelegten Zeitpunkt zu verlassen. Sollte er dies nicht tun, ist der Delegierte für alle anfallenden zusätzlichen Kosten verantwortlich.
2.7 Während der Veranstaltung hat der Delegierte die Anweisungen und Hinweise in Bezug auf die Hygiene und/oder Abstandsregeln zu befolgen, die von einem Veranstaltungsort und Citywire in Übereinstimmung mit den von diesem Veranstaltungsort oder einer Regierungsbehörde (national oder lokal) auferlegten oder herausgegebenen Regeln oder Empfehlungen festgelegt wurden.
2.8 Unter allen Umständen liegt die Verantwortung für die Anreise und die Teilnahme an der Veranstaltung stets vollumfänglich beim Delegierten und erfolgt auf alleiniges Risiko des Delegierten.
2.9 Ohne vorherige Vereinbarung mit Citywire dürfen ausgestellte Eintrittskarten nicht weiterverkauft oder weitergegeben werden. Citywire kann nach eigenem Ermessen Inhabern von weitergegebenen oder wiederverkauften Eintrittskarten den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. Alle gedruckten Eintrittskarten und elektronischen Tickets müssen vorgelegt werden, um Zugang zur Veranstaltung zu erhalten. Der Zugang zur Veranstaltung unterliegt jederzeit den Bedingungen oder Regeln des Veranstaltungsorts. Wenn Sie gegen diese Bedingungen oder Regeln verstoßen, kann der Betreiber des Veranstaltungsorts Ihnen den Zugang verweigern oder Sie dazu auffordern, den Veranstaltungsort zu verlassen.
2.10 Der Delegierte hat Citywire gegenüber allen Schäden, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Verlusten, Kosten, Gebühren, Strafen, Bußgeldern und Ausgaben zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus oder im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen resultieren:
2.10.1 einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder den Verhaltenskodex für Veranstaltungen; oder
2.10.2 der Beteiligung des Delegierten an der Veranstaltung oder seiner Anwesenheit am Veranstaltungsort, außer in Fällen, in denen der Delegierte von einem Sach- oder Personenschaden betroffen ist, die auf eine Fahrlässigkeit von Citywire oder der von Citywire beauftragten offiziellen Auftragnehmer zurückzuführen sind.
2.11 Citywire verarbeitet die personenbezogenen Daten des Delegierten gemäß der Datenschutzerklärung von Citywire.
3. Unterkunft (nur für Veranstaltungen mit zwei oder drei Tagen Dauer)
3.1 Citywire kann sich bei bestimmten Veranstaltungen bereit erklären, dem Delegierten Folgendes kostenlos bereitzustellen:
3.1.1 Unterkunft und Verpflegung am Veranstaltungsort und/oder
3.1.2 die Teilnahme an den Veranstaltungsaktivitäten. In diesem Fall trägt der Delegierte sämtliche anderen Ausgaben selbst, einschließlich unter anderem: Minibar, zusätzliche Getränke/Snacks, Spa-Behandlungen, Telefonate usw.
3.2 Wenn der Delegierte seinen Aufenthalt verlängern muss, kann er dies tun, muss jedoch so bald wie möglich das Event-Team von Citywire informieren. Die vollständigen Kosten der zusätzlichen Unterkunft gehen zu Lasten des Delegierten.
3.3 Der Delegierte erklärt sich damit einverstanden, sämtliche Kosten, Gebühren und Ausgaben zu übernehmen, die sich aus einer Doppelbelegung ergeben, einschließlich aber nicht beschränkt auf Unterkunftsgebühren, Steuern und alle damit verbundenen Nebenkosten.
4. Reiseorganisation (nur für Veranstaltungen mit zwei oder drei Tagen Dauer außerhalb des Vereinigten Königreichs)
4.1 Citywire kann sich bei bestimmten Veranstaltungen bereit erklären, dem Delegierten Folgendes bereitzustellen:
4.1.1 Eine Anreise zur Veranstaltung per Bahn oder Flugzeug.
Falls vereinbart, übernimmt Citywire die Reiseorganisation im Rahmen des pro Delegiertem veranschlagten Budgets (bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Veranstaltung variieren können). In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeitsengagement von Citywire wird nach Möglichkeit dem Bahnverkehr Vorrang gegeben. Wenn eine Flugreise erforderlich ist, übernimmt Citywire die Kosten für einen Economy-Flug mit Handgepäck zur Minimierung des CO₂-Ausstoßes. Der Delegierte trägt die Verantwortung für alle zusätzlichen Ausgaben, die aus Sonderwünschen resultieren (z. B. individuelle Zeitwünsche, Upgrades, zusätzliches Gepäck). Sobald die Reisepläne durch den Delegierten genehmigt und von Citywire gebucht wurden, können diese nicht mehr geändert werden.
4.1.2 Übernahme relevanter Transferkosten.
Der Delegierte ist für die Organisation und Finanzierung der Anreise vom Wohnort zum Bahnhof oder Flughafen selbst verantwortlich. Delegierte werden dazu ermutigt, sich Taxis zu teilen, wenn keine Transfers durch Citywire organisiert werden. Taxifahrten vom Flughafen/Bahnhof zum Veranstaltungsort und zurück können erstattet werden – zur Beantragung der Erstattung müssen folgende Informationen zusammen mit einem klaren Beleg an den Eventmanager übermittelt werden (nach dem Event). Belege, die später als 4 Wochen nach dem Event eingereicht werden, werden nicht erstattet. Citywire strebt die Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Belege an.
- Art des Transports
- Name des Kontoinhabers
- Name des Unternehmens
- Name der Bank
- Adresse der Bank
- Kontonummer
- Bankleitzahl
- Routing-Nummer
- SWIFT-Code
- Datum der Ausgabe
- Gesamtkosten und Währung
4.2 Wenn der Delegierte eine andere als die von Citywire gewählte Reiseart bevorzugt, kann er dies tun, jedoch auf eigene Kosten. Der Delegierte muss Citywire über die Details seines gebuchten Flugs informieren.
4.3 Im gesetzlich zulässigen Umfang sind weder der Delegierte noch sein Arbeitgeber berechtigt, Citywire haftbar zu machen, und Citywire übernimmt keine Haftung gegenüber dem Delegierten oder dessen Arbeitgeber für jegliche Verluste oder Schäden, die dem Delegierten entstehen oder durch Handlungen, Unterlassungen, Vertragsbrüche oder Fahrlässigkeit von Citywire (oder Dritten) im Zusammenhang mit Flügen oder Bahnreisen verursacht werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Verweigerung der Beförderung durch Fluggesellschaften/Bahnbetreiber oder zuständige Behörden oder durch die Stornierung, Verspätung oder Störung eines Flugs/Zugs aus jeglichem Grund.
5. Stornierung
5.1 Im Falle einer Stornierung durch den Delegierten oder dessen Organisation bemüht sich die Organisation nach Kräften, einen Ersatzdelegierten mit vergleichbarer Befugnis zu benennen.
5.2 Die Beendigung oder Stornierung dieser Veranstaltungsbedingungen durch den Delegierten oder dessen Organisation muss Citywire schriftlich mitgeteilt werden.
5.3 Citywire kann nach eigenem Ermessen jede Person von der Veranstaltung ausschließen oder eine Einladung zur Veranstaltung jederzeit widerrufen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Delegierte (oder dessen Arbeitgeber) in Aktivitäten involviert ist, die den Interessen der Veranstaltung zuwiderlaufen, als unethisch gelten oder gegen das Gesetz oder den Verhaltenskodex von Citywire verstoßen. Citywire ist nicht verpflichtet, eine solche Entscheidung zu begründen.
6. Verhaltenskodex
Der Delegierte hat den Verhaltenskodex für Veranstaltungen von Citywire einzuhalten. Die Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Veranstaltungen kann dazu führen, dass der Delegierte der Veranstaltung verwiesen und von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen wird. Citywire übernimmt keine Haftung für Kosten oder andere Folgen, die aus einem solchen Verweis oder Ausschluss resultieren.
7. Haftung
7.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung von Citywire für Tod oder Körperverletzung durch grobe Fahrlässigkeit, Betrug oder arglistige Täuschung ein oder schließt diese aus oder betrifft jegliche andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
7.2 Vorbehaltlich von Abschnitt 7.1 haftet Citywire nicht gegenüber dem Delegierten – sei es vertraglich, aus unerlaubter Handlung (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), wegen Gesetzesverstoßes oder aus sonstigem Grund – für entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill, Geschäftsmöglichkeiten, erwarteten Einsparungen, Datenverlust oder -beschädigung oder für jegliche besondere, indirekte oder Folgeschäden.
7.3 Vorbehaltlich der Abschnitte 7.1 und 7.2 haften Citywire, dessen Mitarbeiter oder Vertreter nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Delegierten während der Reise zur Veranstaltung, während der Veranstaltung selbst oder während eines Besuchs am Veranstaltungsort. Der Delegierte sichert zu, eine angemessene Versicherung bei einem renommierten Versicherer abgeschlossen zu haben, die alle üblichen Risiken (einschließlich Tod, Körperverletzung, Verlust von Bargeld, Gepäck, persönlichen Gegenständen, medizinischer Versorgung und Stornokosten) für alle Aktivitäten der Veranstaltung abdeckt.
7.4 Weder der Delegierte noch dessen Arbeitgeber sind berechtigt, gegen Citywire Ansprüche geltend zu machen, wenn der Delegierte während der An- oder Abreise oder Teilnahme an der Veranstaltung oder während eines Besuchs am Veranstaltungsort an COVID-19 oder einer anderen Krankheit, Infektion oder einem Virus erkrankt.
7.5 Vorbehaltlich der Abschnitte 7.1–7.4 ist die gesamte Haftung von Citywire – ob vertraglich, deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Pflichten), irreführende Angaben oder anderweitig – im Zusammenhang mit diesen Bedingungen auf den vom Delegierten und/oder dessen Arbeitgeber gezahlten Eintrittspreis zur Veranstaltung begrenzt.
7.6 Das Versäumnis von Citywire, auf der Einhaltung einer dieser Bedingungen zu bestehen, gilt nicht als Verzicht oder Entlastung des Delegierten von seinen Verpflichtungen.
8. Änderungen der Veranstaltung
8.1 Citywire behält sich das Recht vor, den Programmablauf und/oder den Zeitpunkt oder das Datum der Veranstaltung zu ändern.
8.2 Wird der Veranstaltungsort nach alleinigem Ermessen von Citywire unbrauchbar oder unzugänglich – sei es durch Feuer, Überschwemmung, Sturm oder andere Ursachen, durch Eingriffe der Regierung, mutwillige Schäden, Krieg, Streik, Aussperrung, Arbeitskonflikte, Aufruhr oder andere nicht von Citywire zu vertretende Umstände – oder sollte Citywire der Auffassung sein, dass es aufgrund solcher Ursachen notwendig oder ratsam ist, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder zu verlegen oder den geplanten Zeitraum für Vorbereitung, Durchführung oder Abbau zu verkürzen, haftet Citywire nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen oder ihrem Gegenstand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden nach diesem ausgelegt. Citywire und die Delegierten unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England.