Veranstaltungsbedingungen

     

    Bedingungen:

     

    1. Begriffsbestimmungen

     

    1.1 Vereinbarung bezeichnet die vorliegenden Bedingungen.

     

    1.2 Delegierte bezeichnet Investoren oder Berater, die an der Veranstaltung teilnehmen. Delegierte umfassen Vertreter gemäß Abschnitt 5.1.

     

    1.3 Veranstaltung bezeichnet die von Citywire organisierte Veranstaltung, für die der Delegierte seine Teilnahme erklärt hat.

     

    1.4 Persönliches Programm bezeichnet

    (i) für eine halbtägige Veranstaltung: das dem Delegierten vorgelegte Programm, das die erforderliche Teilnahme an Forumssitzungen, die von den Sponsoren moderiert werden, angibt, sowie das Mittagessen im Rahmen der Veranstaltung.

    (i) für eine zwei- oder dreitägige Veranstaltung: das dem Delegierten vorgelegte Programm, das die erforderliche Teilnahme an Konferenzsitzungen und Workshops, die von den Sponsoren moderiert werden, angibt, sowie Mittagessen/Abendessen und Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung.

     

    1.5 Sponsor bezeichnet die Partei des Sponsorenvertrags für eine Veranstaltung mit Citywire, die zur Präsentation eines Fonds an eine Auswahl an Delegierten eingeladen wird.

     

    1.6 Veranstaltungsort bezeichnet den Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet.

     

    1. Bereitstellung von Dienstleistungen

     

    2.1 Nach Erhalt der Registrierungsbestätigung per E-Mail nimmt das Citywire Verbindungsteam für Delegierte Kontakt mit dem Delegierten bezüglich des persönlichen Programms des Delegierten und etwaiger Bedürfnisse hinsichtlich Ernährung und/oder Unterkunft/Anreise auf.

     

    2.2 Sofern die Veranstaltung nicht außerhalb Großbritanniens stattfindet und mehr als einen Tag dauert, obliegt die An- und Abreise zur und von der Veranstaltung der Verantwortung des Delegierten, und Citywire erstattet keine Reisekosten, die dem Delegierten entstanden sind.

     

    2.3 Der Delegierte erklärt sich damit einverstanden, sein/ihr Recht zur Einreise in das Land der Veranstaltung sicherzustellen und rechtzeitig etwaige Visa zu beantragen. Der Delegierte befolgt für die Anreise zum Veranstaltungsort alle entsprechenden Reisehinweise sowie etwaige gesundheits- oder sicherheitsrelevante Vorschriften oder Empfehlungen, die von Regierungsbehörden (nationale oder lokale) auferlegt oder herausgegeben werden.

     

    2.4 Der Delegierte erklärt sich durch Ankreuzen dieses Feldes damit einverstanden, sein/ihr persönliches Programm zu erfüllen.

     

    2.5 Der Delegierte verpflichtet sich, die für die Veranstaltung oder Bereitstellung von Dienstleistungen verwendeten Räume erst zu dem von Citywire genannten Zeitpunkt zu betreten.

     

    2.6 Der Delegierte verpflichtet sich, die Veranstaltungsräum oder den Bereich zu dem von Citywire genannten Zeitpunkt zu verlassen, und im Falle des Nichtbefolgens ist der Delegierte für alle anfallenden Zusatzkosten verantwortlich.

     

    2.7 Während der Veranstaltung befolgt der Delegierte die vom Hotel oder von Citywire festgelegten Anweisungen zur Hygiene und/oder Kontaktvermeidung gemäß den Vorschriften oder Empfehlungen, die von Regierungsbehörden (nationale oder lokale) auferlegt oder herausgegeben werden.

     

    2.8 In jedem Fall unterliegt jegliche Anreise zur Veranstaltung sowie die Teilnahme an der Veranstaltung stets der vollständigen Verantwortung des Delegierten und erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko des Delegierten.

     

    1. Unterkunft (gilt nur für zwei- oder dreitägige Veranstaltungen)

    3.1 Citywire erklärt sich damit einverstanden, den Delegierten Folgendes bereitzustellen:

    (i) Kostenfreie Unterkunft und Verpflegung am Veranstaltungsort

    (ii) Kostenfreie Teilnahme an den Veranstaltungsaktivitäten

     

    3.2 Sollte der Delegierte seinen/ihren Aufenthalt verlängern müssen, kann er/sie dies tun, jedoch ist in diesem Fall das Veranstaltungsteam von Citywire so schnell wie möglich zu informieren. Die Gesamtkosten für die verlängerte Unterkunft sind auf eigene Rechnung zu tragen.

     

    3.3 Anders als bei den anderen in Abschnitt 3.1 genannten Ausgabenposten ist der Delegierte persönlich für alle sonstigen Ausgabenposten verantwortlich. Dazu gehören Ausgaben wie Minibar, zusätzliche Getränke/Erfrischungen, Spa-Behandlungen, Telefongespräche usw.

     

    3.4 Der Teilnehmer/Angemeldete erklärt sich einverstanden, für alle Kosten, Auslagen und Gebühren aufgrund einer Zimmer-Doppelbelegung verantwortlich zu sein; dies beinhaltet u.a. aber nicht abschließend Unterkunftskosten, Steuern und weitere entstandene Auslagen.

     

    1. Kosten für Delegierte und Reisevorbereitungen (gilt nur für zwei- oder dreitägige Veranstaltungen außerhalb des Vereinigten Königreichs)

     

    4.1 Citywire erklärt sich damit einverstanden, den Delegierten Folgendes bereitzustellen:

     

    (i) Anreise zu unserer Veranstaltung per Bahn oder Flugzeug.

    Bei Bedarf treffen wir Reisevorbereitungen innerhalb unserer veranschlagten Kosten pro Teilnehmer (bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Veranstaltung variieren können). Im Einklang mit der Nachhaltigkeitsverpflichtung von Citywire bevorzugen wir, wenn möglich, den Transport mit der Bahn. Wenn Flugreisen notwendig sind, übernehmen wir Economy-Tarife mit Handgepäck, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Der Delegierte haftet für alle zusätzlichen Kosten, die durch besondere Wünsche entstehen (z. B. Sonderzeiten, Upgrades, zusätzliches Gepäck).

    Sobald die Reisepläne vom Delegierten genehmigt und von Citywire gekauft wurden, können sie nicht mehr geändert werden.

     

    (ii) Kosten für entsprechende Transfers.

    Die Delegierten sind selbst dafür verantwortlich, die Fahrt von ihrem Wohnort zum angegebenen Bahnhof oder Flughafen vor der Reise zu organisieren und zu bezahlen.

     

    Den Delegierten wird empfohlen, sich ein Taxi zum Veranstaltungsort zu teilen, wenn der Transfer nicht von Citywire organisiert wird. Taxis, die die Delegierten vom Flughafen/Bahnhof zum Veranstaltungsort und zurück bringen, sind wie unten aufgeführt erstattungsfähig:

     

    Um die Erstattung der Kosten für berechtigte Taxifahrten zu beantragen, legen Sie dem Veranstaltungsleiter (nach der Veranstaltung) bitte die folgenden Informationen und eine eindeutige Quittung vor. Belege, die mehr als 4 Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden, werden nicht erstattet. Citywire ist bestrebt, diese Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu verarbeiten.

    • Transportart:
    • Name des Bankkontos des Zahlungsempfängers:
    • Firmenname:
    • Bankname:
    • Bankanschrift:
    • Kontonummer:
    • 6-stellige Bankleitzahl:
    • 9-stellige Bankleitzahl:
    • SWIFT-Code:
    • Ausgabedatum:
    • Gesamtkosten und Währung:

     

    4.2 Wenn der Delegierte seine Rückreise auf anderen als den von Citywire ausgewählten Flügen absolvieren muss, so ist dies möglich, jedoch auf eigene Kosten. Der Delegierte informiert Citywire über die Einzelheiten seiner/ihrer gebuchten Flüge.

     

    4.3 Wenn Buchungen über den von Citywire beauftragten Reisepartner Uniglobe vorgenommen werden, ist die Notfall-Hotline ausschließlich für dringende Angelegenheiten zu nutzen, darunter unter anderem Stornierungen oder verpasste Anschlussverbindungen. Bei unmittelbaren Reiseunterbrechungen sind Fluggesellschaften oder Bahnbetreiber in der Regel besser in der Lage, Hilfe zu leisten.

    Änderungen an Flug- oder Zugbuchungen sind nach der Bestätigung in der Regel nicht mehr zulässig und sollten, soweit möglich, nur über Citywire beantragt werden. Für alle nicht dringenden Anrufe, die außerhalb der Geschäftszeiten an die Nummer von Uniglobe getätigt werden, wird eine Gebühr von 75 £ (Änderungen vorbehalten) erhoben, die dem Delegierten in Rechnung gestellt wird.

    4.4 Im größtmöglichen durch das Gesetz zulässigen Umfang sind weder der Delegierte noch sein/ihr Arbeitgeber berechtigt, Ansprüche geltend zu machen und Citywire haftet nicht gegenüber dem Delegierten oder seinem/ihrem Arbeitgeber für wie auch immer verursachte Verluste oder Verletzungen jedweder Art, die dem Delegierten entstanden sind oder die durch Handlungen, Unterlassungen, Verstöße oder Fahrlässigkeit seitens Citywire (oder anderen Dritten) verursacht oder mitverursacht wurden und die sich aus oder im Zusammenhang mit den Flügen ergeben, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Verweigerung der Fluggesellschaften oder einer zuständigen Behörde, den Delegierten zu befördern oder die Stornierung, Verzögerung oder Unterbrechung eines Fluges aus beliebigen Gründen.

     

    1. Stornierung

     

    5.1 Im Falle einer Stornierung durch den Delegierten oder die Organisation des Delegierten wird sich die Organisation nach besten Kräften bemühen, einen Ersatzdelegierten mit vergleichbarer beruflicher Position zu benennen, der den ursprünglich benannten Delegierten ersetzt. Erfolgt die Stornierung innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen vor der Veranstaltung, muss die Organisation einen alternativen Ersatz benennen, der für Citywire akzeptabel ist und von Citywire genehmigt wird. Wird kein solcher Ersatzteilnehmer benannt, kann die Organisation für Stornierungsgebühren oder Kosten haftbar gemacht werden, die Citywire aufgrund der Stornierung entstehen.

     

    5.2 Die Kündigung oder Stornierung dieser Vereinbarung durch den Delegierten oder seine/ihre Organisation muss gegenüber Citywire schriftlich erfolgen.

     

    5.3 Citywire kann nach eigenem Ermessen jede Person von der Veranstaltung ausschließen oder ablehnen oder die Einladung zu der Veranstaltung jederzeit stornieren bzw. zu widerrufen, wenn es Anlass zur Annahme hat, dass der Delegierte (oder sein/ihr Arbeitgeber) an Aktivitäten beteiligt ist, die als den Interessen der Veranstaltung zuwiderlaufend angesehen werden oder die unethisch oder rechtswidrig erscheinen. Citywire bedarf keiner Rechtfertigung oder Angabe von Gründen hinsichtlich derartiger Entscheidungen.

    5.4 Im Falle einer Stornierung bzw. eines Widerrufs gem. Absatz 5.3, kann Citywire seitens des Delegierten bzw. dessen Firma weder haftbar noch anspruchspflichtig gemacht werden, insbesondere auch nicht für spezielle, direkte, indirekte oder sich aus der Stornierung bzw. des Widerrufs ergebenden Verkusten oder Schäden des Delegierten oder dessen Firma.

     

    1. Haftung

     

    6.1 Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung beschränkt oder schließt die Haftung von Citywire bei Tod oder Körperverletzung aus, die durch grobe Fahrlässigkeit, Betrug oder betrügerische Falschdarstellung verursacht wird, oder jede sonstige Haftung, die gemäß geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

     

    6.2 Gemäß Abschnitt 6.1 haftet Citywire nicht gegenüber dem Delegierten, gleich ob aufgrund von Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), Verletzung von Rechtspflichten oder aus sonstigen Gründen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, für entgangenen Gewinn, Verlust von Firmenwerten, Geschäftsmöglichkeiten, erwartete Einsparungen, Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen oder sonstige besondere, indirekte oder mittelbare Verluste oder Schäden.

     

    6.3 Citywire, seine Mitarbeiter oder Vertreter haften nicht für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Delegierten während der An- und Abreise zur und von der Veranstaltung und während der Veranstaltung selbst. Der Delegierte gewährleistet, dass er/sie eine Versicherung von einem anerkannten Versicherer für sämtliche Risiken und mit ausreichender Deckung abgeschlossen hat, die von einem umsichtigen Reisenden vorgenommen wird, um Todesfall, Verlust von Bargeld, Gepäck und persönlichen Gegenständen, medizinische Ausgaben sowie Stornierungsgebühren bezüglich aller Veranstaltungsaktivitäten abzudecken.

     

    6.4 Weder der Delegierte noch sein/ihr Arbeitgeber sind berechtigt, Ansprüche geltend zu machen und Citywire haftet nicht gegenüber dem Delegierten oder seinem/ihrem Arbeitgeber für den Fall, dass sich der Delegierte während der An- und Abreise zur und von der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung selbst COVID-19, sonstige andere Viren, Infektionen oder Krankheiten zuzieht.

     

    6.5 Der Delegierte entschädigt, verteidigt und hält Citywire schadlos für und gegen Forderungen auf Schadenersatz, Haftung, Verpflichtungen, Verluste, Kosten, Gebühren, Strafen, Geldstrafen und Ausgaben, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Teilnahme des Delegierten daran ergeben, außer sofern diese dem Delegierten infolge von Schäden oder Verletzungen aufgrund der Fahrlässigkeit seitens Citywire oder der offiziellen von Citywire ernannten Auftragnehmer entstanden sind oder verursacht wurden.

     

    6.6 Um Zweifel auszuschließen, gelten die Abschnitte 6.1 bis 6.5 für alle von Citywire organisierten Reisen des Delegierten zum Besuch des Veranstaltungsortes vor der Veranstaltung.

     

    6.7 Die Nichtdurchsetzung durch Citywire der unbedingten Erfüllung der Bedingungen durch den Delegierten gilt nicht als Verzicht oder sonstige Freigabe und wirkt sich nicht auf die Haftung des Delegierten gemäß den vorliegenden Bedingungen aus.

     

     

    1. Änderungen an der Veranstaltung

     

    7.1 Citywire behält sich das Recht vor, die Inhalte des Programms und/oder den Zeitplan der Veranstaltung zu ändern.

     

    7.2 Für den Fall dass der Veranstaltungsort, nach eigenem Ermessen von Citywire, nicht mehr geeignet oder verfügbar oder wesentlich beeinträchtigt ist aufgrund von Feuer, Überschwemmung, Gewitter oder sonstiger Ursachen oder infolge von Regierungsmaßnahmen, vorsätzlicher Beschädigung, Kriegshandlungen, Streik, Sperrungen, Arbeitsstreitigkeiten, Aufständen oder sonstiger Ursachen oder sonstiger Behörden, über die Citywire keine Kontrolle hat, oder wenn Citywire entscheidet, dass es aufgrund dieser Ursachen oder Behörden notwendig oder empfohlen wird, die Veranstaltung zu stornieren, zu verschieben oder zu verlegen oder den geplanten Zeitraum zur Vorbereitung, Darstellung oder zum Abbau zu reduzieren, ist Citywire dem Delegierten gegenüber nicht zur Entschädigung oder Erstattung etwaiger direkt oder indirekt daraus entstandener Schäden oder Verluste verpflichtet.

     

    1. Geltendes Recht und Gerichtsstand

     

    8.1 Diese Vereinbarung sowie etwaige Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder dem Vertragsgegenstand ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf außervertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden nach diesen ausgelegt, und Citywire und die Delegierten unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Rechtsprechung der britischen Gerichte.